UNTERNEHMEN &
PRIVAT
  Betriebliche Altersversorgung,
Direktversicherung, Unterstützungskassen
  Als Arbeitgeber:
Sichern Sie ihre personellen
Ressourcen !!!
 
   
 

Als Arbeitnehmer:
Reden Sie mit Ihren Arbeitgeber über diese Formen der zusätzlichen Altersabsicherung.

Bitte beachten Sie unsere
Infos und Angebote zur:

Rentenreform
Zulagenrente
priv. Rentenversicherung

Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung

Mitarbeiterversorgung erster Klasse
bedeutet Personelle Ressourcen sichern.
Viele Branchen und Unternehmen stehen heute im weltweiten Wettbewerb. Ein Wettbewerb, der neben den Global Players längst auch den Mittelstand erreicht hat. Innovationsfähigkeit, Schnelligkeit, Finanzkraft und vor allem der Zugang zu Wissen und Erfahrung entscheiden über die Zukunft eines Unternehmens. In den vergangenen Jahren waren es fast ausschließlich die Arbeitgeber, die den Arbeitsmarkt beherrschten. Jetzt hat sich der Nachfragemarkt in kurzer Zeit in einen Angebotsmarkt umgekehrt, der vielfach schon ebenso global ausgerichtet ist.
Und nicht nur die viel zitierten Zukunftsbranchen der Informations,- Kommunikations- oder Biotechnologie sind davon betroffen. Fach- und Führungskräfte mit Schlüsselqualifikationen für das Unternehmen zu gewinnen ist eine unternehmerische Aufgabe, eine andere, ein Umfeld zu schaffen, in dem sie sich in hohem Maß mit dem Unternehmen identifizieren können und eine langfristige Partnerschaft eingehen.
Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind das wertvollste Kapital eines Unternehmens und entscheidend im wirtschaftlichen Wettbewerb.
Und immer mehr Leistungsträger erwarten auch im Alter eine angemessene finanzielle Versorgung durch ihren Arbeitgeber.
Die betriebliche Altersversorgung ist damit auch ein Instrument für erfolgsorientierte Unternehmensführung.

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Direktversicherung durch Entgeltumwandlung

So wird mehr aus Ihrem Gehalt.
Mit der gesetzlichen Rente allein wird Ihr Mitarbeiter in Zukunft nicht mehr auskommen können. Bei Invalidität und im Alter. Nur rund 48 bis 58 Prozent des letzten Nettoeinkommens wird nach einem normalen Erwerbsleben die gesetzliche Rente betragen. Das ist Halbpension. Ihr Mitarbeiter hat mehr verdient. Mehr finanzielle Sicherheit für heute, für Ihren Mitarbeiter und seine Familie. Mehr Einkommen und Gestaltungsfreiraum für später.
Weniger bezahlen, mehr bekommen. Der Hebel: Die Direktversicherung durch Entgeltumwandlung.
Das Prinzip: einfach und effektiv.
Ihr Mitarbeiter vereinbart mit Ihnen, daß Teile seines Gehaltes nicht als Barlohn gezahlt, sondern als Beitrag für eine Direktversicherung aufgewandt werden.
Versicherungsnehmer sind Sie als Arbeitgeber
Ihr Mitarbeiter ist die versicherte Person
Ihr Mitarbeiter bzw. seine Hinterbliebenen haben einen unwiderruflichen Anspruch auf alle Versicherungsleistungen direkt ab Beginn.

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Arbeitgeberfinanzierte Unterstützungskasse

Personelle Ressourcen sichern.
In vielen Branchen und Unternehmen wird Wachstum und Wettbewerbssituation vor allem durch die Verfügbarkeit von Fach- und Führungskräften bestimmt.
Eine betriebliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung ist ein starkes Argument bei der Gewinnung von neuen Mitarbeitern wie bei der langfristigen Bindung von engagierten und motivierten Fachkräften.
Ein einfaches Prinzip.
Getragen wird die gemeinnützige und deshalb steuerbegünstigte Unterstützungskasse von mehreren Arbeitgebern, den Trägerunternehmen.
Diese leisten Zuwendungen an die Unterstützungskasse, die dafür den Mitarbeitern Leistungen in Alter, bei Invalidität oder im Todesfall gewährt. Die Zuwendungen bleiben stets ohne jeden Abzug.
Der Betrieb und die Serviceleistungen der Versorgungseinrichtung werden ausschließlich aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert.
Über die Höhe der Zuwendungen bzw. Leistungen kann das Trägerunternehmen in einem weiten Rahmen frei entscheiden.

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Arbeitnehmerfinanzierte Unterstützungskasse

Nicht jedes Unternehmen kann in einem immer selektiveren Wettbewerb seinen Mitarbeitern zusätzliche Versorgungsleistungen gewähren, ohne seine finanziellen Möglichkeiten zu überschreiten. Bewährten Mitarbeitern auch ohne eigenen Aufwand Ihres Unternehmens Zugang zu einer attraktiven betrieblichen Versorgung zu verschaffen, das kann dennoch jeder Unternehmer.
Mit der arbeitnehmerfinanzierten Unterstützungskasse
Ein einfaches Prinzip.
Getragen wird die gemeinnützige und deshalb steuerbegünstigte Unterstützungskasse von mehreren Arbeitgebern, den Trägerunternehmen. Diese leisten Zuwendungen an die Unterstützungskasse, die dafür den Mitarbeitern Leistungen in Alter, bei Invalidität oder im Todesfall gewährt.
Im Gegenzug verzichten die Mitarbeiter auf einen Teil ihres Barlohns und wandeln ihn in sogenannten Versorgungslohn um.
Der Gesetzgeber fördert diese Umwandlung durch Verzicht auf Besteuerung und zusätzlich bis Ende 2008 durch evtl. Befreiung von Sozialabgaben - für den Zuwendungsbetrag gilt damit brutto ist gleich netto.
Die Zuwendungen an die Unterstützungskasse bleiben stets ohne Abzug.
Der Betrieb und die Serviceleistungen der Versorgungseinrichtung werden ausschließlich aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert.
Über die Höhe der Zuwendungen bzw. Leistungen kann das Trägerunternehmen in einem weiten Rahmen frei entscheiden.

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Pensionsfonds

Zu den bereits bestehenden o.g. Durchführungsformen Direktversicherung, Pensionszusage und Unterstützungskasse kommt zum 1. Januar 2002 der Pensionsfonds neu hinzu. Informationen hierzu erhalten Sie an dieser Stelle sofort nach Einführung.

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