RENTENREFORM   INFORMATIONEN
 

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Warum eine Rentenreform
Was ändert sich für die zukünftige Rentnergeneration

Die gesetzliche Rentenversicherung steht vor dem Problem,
daß relativ gesehen immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentner einen immer längeren Rentenbezug finanzieren müssen.
Was ändert sich für die zukünftige Rentnergeneration
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit 19,1%) sollen künftig stabil bleiben (18,5 - 22%).
Um dies zu erreichen, werden alle Renten (sowohl Rentenbestand als auch Rentenzugang) ab 2011 über eine sogenannte Anpassungsformel modifiziert.
Auf diese Weise soll garantiert werden, daß das Rentenniveau bei 45 Beitragsjahren nicht unter 67% des letzten Nettolohns im Jahr 2030 sinkt.

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Förderkonzept

Ab dem Jahr 2002 gibt es eine zusätzliche private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis, die staatlich gefördert wird.
Die Förderung erfolgt durch eine Zulage oder – sofern dies günstiger ist – durch einen Sonderausgabenabzug.
Die Höhe der Zulage ist abhängig vom Familienstand der Kinderzahl dem Jahresbruttoeinkommen dem Eigenbeitrag.
Die Zulage (Grund- und Kinderzulage) wird dem Altersvorsorgevertrag /Versicherungsvertrag gutgeschrieben.
Die Aufwendungen für die zusätzliche Privatrente werden als Sonderausgaben steuerlich anerkannt und reduzieren damit das zu versteuernde Einkommen.
Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die gezahlte Zulage, wird die Differenz dem Steuerpflichtigen gutgeschrieben.
Das heißt, mit der Einkommensteuerrückzahlung erstattet.
Mit dieser staatlich geförderten Altersvorsorge sollen die Leistungen ersetzt werden, die künftig wegen niedrigerer Rentenerhöhungen bei der Gesetzlichen Rentenversicherung entfallen.
Die Einzelheiten sind in einem eigenen Gesetz geregelt, dem Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvermögens (Altersvermögensgesetz; AvmG).

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Geförderter Personenkreis

Anspruch auf die staatlich geförderte Altersvorsorge haben alle Steuerpflichtigen, die in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert sind.
Das sind im wesentlichen:
-Arbeiter
-Angestellte Personen während Kindererziehungszeit (Dauer: 3 Jahre)
-Pflegepersonen
-Wehr- und Zivildienstleistende
-Behinderte in Werkstätten
-geringfügig Beschäftigte mit Verzicht auf Versicherungsfreiheit
-Bezieher von Lohnersatzleistungen einschließlich -Arbeitslosenhilfeberechigte ohne Leistungen wegen Anrechnung von Einkommen oder Vermögen
-Selbständige, falls Versicherungspflicht kraft Gesetz oder auf Antrag, z. B. Handwerker
-Bezieher von Vorruhestandsgeld
-sowie zusätzlich Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte.
Von der Förderung ausgenommene Personen: Pflichtversicherte in berufsständischer Versorgungseinrichtung, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte Pflichtversicherte einer Zusatzversorgung mit beamtenähnlicher Gesamtversorgung (versichert in Gesetzlicher Rentenversicherung und in Zusatzversorgung), z. B. Angestellte im öffentlichem Dienst Nicht-Versichungspflichtige in der Gesetzlichen Rentenversicherung, z. B. Beamte, Freiwillig GRV-Versicherte

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Geförderte Produkte
- Staatliche Förderung nur bei Erfüllen bestimmter Anforderungen

Geförderte Produkte

  • Private Rentenversicherungen
  • Kapitalisierungsprodukte
  • Investmentfonds
  • Banksparpläne


Die staatlich geförderten Tarife müssen bestimmte, gesetzlich vorgegebene Anforderungen erfüllen.
Die wichtigsten Anforderungen:

  • Laufzeit bis mindestens zum 60. Lebensjahr oder bis zum Beginn einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
  • lebenslange steigende oder gleichbleibende monatliche Rente
  • garantierte Auszahlung der eingezahlten Beiträge bzw. der monatlichen Rentenansprüche
  • die Verträge dürfen nicht beliehen oder anderweitig verwendet werden (Ausnahme eigenes Wohneigentum)

 

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