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ZULAGENRENTE

 

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Das im Mai 2001 von Bundestag und Bundesrat beschlossene „Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvermögens“
(Altersvermögensgesetz; AVmG) sieht verschiedene Produktlösungen vor, um ein staatlich gefördertes Altersvermögen aufzubauen.

Zulagenrente (konventionelle Altersvorsorge )

Es handelt sich um eine konventionelle, aufgeschobene Rentenversicherung mit einer lebenslang, monatlich zahlbaren Rente und mit Rentengarantiezeit ab Rentenbeginn.
Bei Tod vor Rentenbeginn wird der gesamte vorhandene Wert ausgezahlt.
Zum Beginn der Rentenphase wird die gesetzlich geforderte Beitragserhaltungsgarantie gewährleistet, in dem die Summe der eingezahlten Beiträge als Mindestwert für die Verrentung zur Verfügung steht.
Wer sich für die konventionelle Zulagenrente entscheidet, kann zwischen einer konventionellen Überschußverwendung, der Verzinslichen Ansammlung, und dem Invest-Bonus wählen.
Beim Invest-Bonus werden die jährlich gutzuschreibenden Überschüsse in einen von Ihnen auswählbaren Fondsdepot bzw. Einzelfonds angelegt. Sie können damit auch bei der konventionellen Variante der ZulagenRente® von den chancenreichen Entwicklungen an den Wertpapiermärkten profitieren.
Gestaltungs- und Leistungsmerkmale:
- Eintrittsalter von 14 bis 60 Jahre
- Rentenbeginnalter zwischen 60 und 70 Jahre
- Mindestaufschubdauer 10 Jahre
- Rentengarantiezeit mindestens 5, höchstens 20 Jahre
- Mindestjahresrente 120 EUR
- Laufende Beitragszahlung
- Mindestbeitrag 120 EUR
- Beitragsdynamik möglich
Überschußverwendungsmöglichkeiten:
Vor Rentenbeginn
- Verzinsliche Ansammlung
- Invest-Bonus
Nach Rentenbeginn
Steigende Überschußrente


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Fondgebundene Zulagenrente (Altersvorsorge auf Fondsbasis )

Es handelt sich um eine Fondsgebundene Rentenversicherung mit Kapitalanlage im gewählten Depot bzw. Fonds mit aufgeschobener, lebenslang monatlich zahlbarer Rente und mit Rentengarantiezeit ab Rentenbeginn.
Bei Tod vor Rentenbeginn wird der gesamte vorhandene Wert fällig. Ein Teil der in den Beiträgen enthaltenen Sparanteile wird im ausgewählten Fondsdepot bzw. Einzelfonds angelegt. Dieser Tarif bietet die Chance auf einen höheren Ertrag, hat aber auch ein höheres Risiko. Die Fondsgebundene Zulagenrente ist mit einer Beitragserhaltungsgarantie ausgestattet und bietet damit einen Schutz vor fallenden Börsenkursen.
Denn zum Beginn der Rentenphase ist gewährleistet, dass mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge für die Verrentung zur Verfügung steht.
Gestaltungs- und Leistungsmerkmale
Eintrittsalter von 14 bis 60 Jahre
Rentenbeginnalter zwischen 60 und 70 Jahre
Mindestaufschubdauer 10 Jahre
Rentengarantiezeit mindestens 5, höchstens 20 Jahre
Laufende Beitragszahlung
Mindestbeitrag 120 EUR
Beitragssumme mindestens 2.000 EUR
Beitragsdynamik möglich
Wechsel des Anlagedepots bzw. Anlagefonds möglich
Wir haben mehrere Fondsdepots- bzw. Einzelfonds zur Auswahl:

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