UNTERNEHMEN   Rechtsschutz
 

 

 

 

 

Privat- Berufs- und Verkehrs- Rechtschutz für mittelständige Unternehmen und Selbständige

 

Gewerbliche Komponente

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Private Komponente

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erweiterungen des Versicherungsschutzes

 

Umfang des Versicherungsschutzes

Die Rechtsschutz Versicherung schützt Sie in Ihrer Eigenschaft als Inhaber eines Gewerbebetriebes oder als freiberuflich Tätiger

  • im Verkehrs-Bereich
    - als Eigentümer oder Halter aller auf Sie zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger,
    - als Erwerber, Mieter oder Leasingnehrner solcher Fahrzeuge sowie
    - als Fahrer von fremden Fahrzeugen.

Alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten oder gemieteten Fahrzeuge sind ebenfalls geschützt.

  • im beruflichen Bereich
    Die bei Ihnen beschäftigten Arbeitnehmer sind geschützt in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für Sie und als Fahrer von fremden, in Obhut gegebenen Fahrzeugen.
  • im Grundstückseigentum- und Miet-Bereich
    als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter aller gewerblich selbstgenutzten Objekte (ohne Vermietung).

Darüber hinaus besteht Rechtsschutz für Sie und den Ehe-/Lebenspartner, die minderjährigen Kinder sowie die volljährigen unverheirateten Kinder, letztere (ohne Altersgrenze) jedoch lediglich bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Diese Personen sind geschützt

  • im Verkehrsbereich
    - als Eigentümer oder Halter aller auf sie zugelassenen, privatgenutzten Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, - als Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer solcher Fahrzeuge sowie
    - als Fahrer von fremden Fahrzeugen.

Alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten oder gemieteten Fahrzeuge sind ebenfalls geschützt.

  • im beruflichen Bereich
    für die Ausübung nichtselbständiger Tätigkeiten
  • im privaten Bereich
    (auch als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr)
  • Grundstückseigentum- und Miet-Bereich
    für Sie als Eigentümer, Mieter der einzigen von Ihnen selbstbewohnten Wohneinheit.

 

  • Zusatz-Versicherung für weitere Inhaber/Geschäftsführer mit Familie
    - im privaten Bereich
    (auch als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr)
    - im beruflichen Bereich
    (für die Ausübung nichtselbständiger Tätigkeiten)
    - im Verkehrs-Bereich
    - im Grundstücks- und Miet-Bereich
    (für die selbstbewohnte Wohneinheit)
  • Vertrags-Rechtsschutz für Nebengeschäfte
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
 
 


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Privat- Berufs- und Verkehrs- Rechtschutz für selbständig tätige Ärzte, Apotheker, Heil- und Pflegeberufe

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Erweiterungen des Versicherungsschutzes

 

Umfang des Versicherungsschutzes

Die Rechtsschutzversicherung schützt Sie in Ihrer Eigenschaft als Inhaber einer Praxis oder Apotheke

  • im beruflichen Bereich
  • im Verkehrs-Bereich
    - als Eigentümer oder Halter aller auf Sie zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger,
    - als Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer solcher Fahrzeuge sowie
    - als Fahrer von fremden Fahrzeugen.

Die bei Ihnen beschäftigten Arbeitnehmer sind geschützt in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für Sie.

Weiterhin besteht Versicherungsschutz für Sie als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter aller gewerblich selbstgenutzten Praxisräume (ohne Vermietung).

Darüber hinaus besteht Rechtsschutz für Sie und den Ehe-/Lebenspartner, die minderjährigen Kinder sowie die volljährigen unverheirateten Kinder, letztere (ohne Altersgrenze) jedoch lediglich bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Diese Personen sind geschützt

  • im privaten Bereich
    (auch als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr)
  • im beruflichen Bereich
    (für die Ausübung nichtselbständiger Tätigkeiten)
  • im Verkehrs-Bereich
    - als Eigentümer oder Halter aller auf sie zugelassenen, privatgenutzten Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger,
    - als Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer solcher Fahrzeuge sowie
    - als Fahrer von fremden Fahrzeugen.

Schließlich besteht Versicherungsschutz für Sie als Eigentümer oder Mieter der von Ihnen selbstbewohnten Wohneinheit.

Alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten oder gemieteten Fahrzeuge sind ebenfalls geschützt.


  • Zusatzversicherung für weitere Praxisinhaber mit Familie - im
    - privaten Bereich
    (auch als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr)
    - im beruflichen Bereich
    (für die Ausübung nichtselbständiger Tätigkeiten)
    - im Verkehrs-Bereich
    - im Grundstücks- und Miet-Bereich
    (für die selbstbewohnte Wohneinheit)
  • Regreß-Rechtsschutz
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz



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Rechtschutz für Landwirtschaft und Verkehr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erweiterungen des Versicherungsschutzes

 

Umfang des Versicherungsschutzes

Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer, die Miteigentümer, die in Ihrem Betrieb tätig und dort wohnhaft sind sowie die Altenteiler und Hoferben, die in Ihrem Betrieb wohnhaft sind, jeweils mit den Ehe-/Lebenspartnern und minderjährigen Kindern sowie den volljährigen, unverheirateten Kindern, letztere (ohne Altersgrenze) jedoch lediglich bis zu den Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.

Für diese Personen besteht Versicherungsschutz

  • im privaten Bereich
    (auch als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr)
  • im beruflichen Bereich als Landwirt und als Arbeitnehmer in fremden Unternehmen
  • im Verkehrs-Bereich
    - als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer von Pkw, Kombi, Krafträdern und den land- oder forstwirtschaftlich genutzten Fahrzeugen
    - als Fahrer und Insasse von Fahrzeugen.

Auch die berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten oder zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Fahrzeuge sind versichert.

Versichert sind Sie als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter land- oder forst- wirtschaftlich genutzter Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile.

Auch die in Ihrem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für Sie, sind mitversichert (außer im Arbeits-Rechtsschutz).


  • Zusatzversicherung für weitere Betriebsinhaber / Geschäftsführer mit Familie
    - im privaten Bereich
    (auch als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr)
    - im beruflichen Bereich
    (für die Ausübung nichtselbständiger Tätigkeiten)
    - im Verkehrs-Bereich
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz für Landwirte


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