UNTERNEHMEN   Haftpflichtversicherung
 

Betriebs-/ Haftpflicht-Versicherung für: 

 

 

 

 

 

 

Berufs-Haftpflicht-Versicherung für:

 

 

Betriebs-Haftpflicht-Versicherung für mittelständische Betriebe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betriebs-Haftpflichtversicherung für das Baunebengewerbe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betriebs-Haftpflicht-Versicherung für das Bauhauptgewerbe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betriebs-Haftpflicht-Versicherung für Industrie- und Handelsbetriebe (einschließlich Produkte-Haftpflichtversicherung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betriebs-Haftpflicht-Versicherung für Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betriebs-Haftpflicht-Versicherung für Vereine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haftpflicht-Versicherung für kurzfristige Veranstaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Luftfahrt-Haftpflicht-Versicherung

 

 

 

 

 

 

 

Berufs-Haftpflicht-Versicherung für Ärzte

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Berufs-Haftpflicht-Versicherung für Architekten, Bauingenieure und Beratende Ingenieure

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umwelt-Haftpflicht-Versicherung

 

Umwelt-Haftpflichtversicherung


 

für (Büro, Handels- und Handwerksbetriebe)

Zur Betriebs-Haftpflichtversicherung gibt es keine Alternative. Nur sie schützt den Betriebsinhaber und seine Beschäftigten vor existenzbedrohenden Folgen unvermeidbarer Haftpflichtrisiken, z.B. bei

  • Verletzung der Verkehrssicherungspflicht,
  • Haftung für Produktschäden,
  • Haftung für Umweltschäden.
Im Rahmen unserer Mittelstandspolice sind folgende Deckungserweiterungen vorgesehen: 

Sicherheits-Checkliste 

In Ihrer bisherigen Haftpflichtversicherung enthalten?
Bitte vergleichen Sie!

In unserer Spezial-Police sind
mitversichert !
ja nein
Haus- und Grundbesitz: betrieblich und privat bis zu einer jährlichen Mieteinnahme von 50.000,- DM 
Bauherren-Haftpflicht für eigene Bauvorhaben (betrieblich / privat) bis 1.000.000,- DM Bausumme
Hausanlieferungen
Handzettelverteilung
Partyservice
Teilnahme an Ausstellungen und Messen
Vermögensschäden bis zu 100.000,- DM
Vorsorgeversicherung im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen
Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht
Auslandsschäden
Mietsachschäden anläßlich Geschäftsreisen bis zu 100.000,- DM
Mietsachschäden durch Brand und Explosion bis zu 100.000,- DM 
Halten und Gebrauch von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen
Be- und Entladeschäden (durch Hub- und Gabelstapler und per Hand) 
Ansprüche mitversicherter Personen untereinander
Umwelthaftpflicht-Basisversicherung (Kleingebinde bis 50 Liter und einem Gesamtfassungsvermögen je Betrieb bis 500 Liter und Fettabscheider sind mitversichert)

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Deckungskonzept für das Betriebshaftpflichtrisiko von Bauhandwerkern: 

Sicherheits-Checkliste 

In Ihrer bisherigen Haftpflichtversicherung enthalten?
Bitte vergleichen Sie!

In unserer Spezial-Police sind
mitversichert !
ja nein
Haus- und Grundbesitz: betrieblich und privat bis zu einer jährlichen Mieteinnahme von 50.000,- DM 
Bauherren-Haftpflicht für eigene Bauvorhaben (betrieblich / privat) bis 1.000.000,- DM Bausumme
Teilnahme an Ausstellungen und Messen
Arbeitsmaschinen
Beauftragung fremder Unternehmen
Belegschafts- und Besucherhabe
Ansprüche mitversicherter Personen untereinander
Allmählichkeitsschäden
Abwasserschäden
Tätigkeitsschäden (Selbstbeteiligung 10 %, mindestens 50,-- DM, höchstens
500,--DM) 
Schäden an Leitungen
Unterfangungen/Unterfahrungen
Senkungen/Unterspülungen
Mängelbeseitigungsnebenkosten
Produkteschäden infolge Fehlens zugesicherter Eigenschaften
Be-und Entladeschäden (Selbstbeteiligung 10 %, mindestens 50,-- DM, höchstens 500,-- DM) 
Abhandenkommen von Schlüsseln (Selbstbeteiligung 10 %, mindestens
50,-- DM, höchstens 500,-- DM) 
Schäden durch Medienverluste
Strommehrkosten/Energiemehrkosten
Verlust von gespeichertem Datenmaterial
Auslandsschäden
Mietsachschäden durch Brand/Explosion
Mietsachschäden an Arbeitsgeräten
Mietsachschäden bei Geschäftsreisen
Teilnahme an Arbeits-/Liefergemeinschaften
Überlassung von Arbeitnehmern
Verkaufs-und Lieferbedingungen
Umwelthaftpflicht-Basisdeckung
(Selbstbeteiligung 10 %, höchstens
5.000,-- DM)
Umwelthaftpflicht-Regreßrisiko
(Selbstbeteiligung 10 %, höchstens
5.000,-- DM)
Privathaftpflicht
Hundehaftpflicht 


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für (Hochbau-,Tiefbau-, Straßenbau- und Baggerbetriebe) 

Deckungskonzept für das Haftpflichtrisiko von Betrieben des Bauhauptgewerbes 

Sicherheits-Checkliste 

In Ihrer bisherigen Haftpflichtversicherung enthalten?
Bitte vergleichen Sie!

In unserer Spezial-Police sind
mitversichert !
ja nein
Haus- und Grundbesitz: betrieblich und privat bis zu einer jährlichen Mieteinnahme von 50.000,- DM 
Bauherren-Haftpflicht für eigene Bauvorhaben (betrieblich / privat) bis 100.000,- DM Bausumme
Teilnahme an Ausstellungen und Messen
Arbeitsmaschinen
Beauftragung fremder Unternehmen
Belegschafts-und Besucherhabe
Abhandenkommen von Schlüsseln (SB:
10 %, mind. 50,00 DM, höchstens
500,00 DM)
Schäden durch Medienverluste
Strommehrkosten/Energiemehrkosten
Verlust von gespeichertem Datenmaterial
Mietsachschäden bei Geschäftsreisen
Mietsachschäden durch Brand/Explosion
Radioaktive Stoffe und Laseranlagen
Auslandsschäden 
Allmählichkeitsschäden
Abwasserschäden
Sachschäden durch Unterfangungen und Unterfahrungen
Senkungsschäden/Unterspülungen
Tätigkeitsschäden (SB: 10 %, mind.
50,00 DM, höchstens 500,00 DM)
Schäden an Erdleitungen und elektrischen Frei- und Oberleitungen (SB: 20 %, mind.100,00 DM, höchstens 5.000,00 DM) 
Be- und Entladeschäden (SB: 10 %, mind. 50,00 DM, höchstens 500,00 DM) 
Beauftragung von Subunternehmern
Umwelthaftpflicht-Basisdeckung (SB:
10 %, höchstens 5.000,00 DM)
Umwelthaftpflicht-Regreßrisiko (SB: 
10 %, höchstens 5.000,00 DM)
Privathaftpflicht
Hundehaftpflicht
Teilnahme an Arbeits-/Liefergemeinschaften
Spreng- und Einreißarbeiten (SB: 20 %, mind. 100,00 DM)
Spätschadenversicherung

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Nach den gesetzlichen Bestimmungen, z.B. nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), besteht die Verpflichtung, einen Schaden zu ersetzen, den man einem anderen zugefügt hat.

Die Verpflichtung zum Schadenersatz trifft auch den Inhaber eines Betriebes und seine Angestellten, wenn Sie in Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit z.B. einem Kunden einen Schaden zufügen.

Durch den Abschluß einer Betriebs-Haftpflichtversicherung können sich der Inhaber eines Betriebes (und seine mitversicherten Angestellten) gegen solche Schadenersatzansprüche schützen. Der Haftpflichtversicherer nimmt ihnen dann ab, was sie sonst selber tun müßten, nämlich

  • die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht;
  • die Wiedergutmachung des Schadens in Geld, wenn der Anspruch begründet ist;
  • die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen.
Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt der Versicherer den Prozeß und übernimmt die Kosten, gewährt also Rechtsschutz.

Zur Betriebs-Haftpflichtversicherung gibt es keine Alternative. Nur sie schützt den Betriebsinhaber und seine Beschäftigten vor existenzbedrohenden Folgen unvermeidbarer Haftpflichtrisiken, z.B. bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, Haftung für Produktschäden (sind Schäden, die sich aus einer fehlerhaften Herstellung ergeben).

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 Schützt den Landwirt bei Haftpflichtansprüchen:

  • aus dem gesamten betrieblichen Haus- und Grundbesitz;
  • wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für betriebliche Grundstücke und Gebäude, insbesondere Ställe, Lager, Scheune, Silos, z.B. wenn ein Besucher wegen mangelnder Beleuchtung über einen abgestellten Eimer stürzt;
  • wegen Schäden durch die landwirtschaftliche Nutztierhaltung, z.B. wenn Rinder aus einer unzureichend umzäunten Weide ausbrechen;
  • wegen Schäden durch Besitz und Verwendung von Maschinen und landwirtschaftlichen Geräten, z.B. wenn der Landwirt mit dem Mähdrescher einen Verkehrsunfall verursacht;
  • wegen Arbeitsunfällen, bei denen die Sozialversicherungsträger unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche erheben können, z.B. Berufsgenossenschaft;
  • wegen Umweltschäden, z.B. wenn Jauche in einen Bach gelangt und dort ein Fischsterben verursacht;
  • gegen ihn als Privatperson.

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 Bietet Versicherungsschutz bei

Schäden durch satzungsgemäße oder sich sonst aus dem Vereinszweck ergebende Veranstaltungen (z.B. Mitgliederversammlungen, geschlossenen Vereinsfestlichkeiten, interne und offene Wettbewerbe), z.B.

  • wenn bei der alljährlichen Weihnachtsfeier der Baum umstürzt und Teilnehmer verletzt werden;
  • wenn bei einer Mitgliederversammlung ein Lichtbildervortrag stattfindet und ein Besucher über die mangelhaft verlegten Kabel stolpert und sich verletzt;
  • aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für Grundstücke und Gebäude des Vereins,
  • wenn ein Besucher im Winter auf dem nicht gestreuten Weg zum Vereinsheim stürzt. 

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Schützt den Veranstalter bei:

  • Schäden, die durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entstehen, z.B. wenn eine Saaldekoration nicht ordnungsgemäß angebracht ist, sich löst und dadurch Besucher verletzt;
  • Schäden bei einem Umzug, die aus einer nicht ordnungsgemäßen Absperrung des Umzugswegs entstehen; z.B. wenn Zuschauer zu dicht an der Wegstrecke stehen und durch ein scheuendes Pferd verletzt werden;
  • Schäden, die sich durch Auf- und Abbau und Verwendung von Ständen und Podien ergeben, z.B. von einer Bretterbude lösen sich mangelhaft befestigte Teile des Dachs und beschädigen einen Pkw;
  • Schäden, die durch den Ausschank von Getränken oder die Abgabe von Speisen entstehen, z.B.wenn die Kellnerin beim Servieren von Speisen und Getränken die Kleidung von Besuchern verunreinigt.

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Schützt den Versicherten, indem sie berechtigte, auf Gesetz beruhende Schadenersatzansprüche wegen Personen- und Sachschäden befriedigt und unberechtigte Ansprüche abwehrt.

Bei der Halter-Haftpflichtversicherung ist zu beachten, daß Haftpflichtansprüche wegen Personen- und Sachschäden der Insassen eines Luftfahrzeugs sowie ihrer Rechtsnachfolger nicht mitgedeckt sind. Für Fluggäste kann entsprechende Deckung über die Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

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Schützt den Arzt:

  • bei Schäden die Patienten durch einen Behandlungsfehler erleiden, z.B. wenn versehentlich ein falsches Medikament verschrieben wird, das beim Patienten zu einer Gesundheitsschädigung führt;
  • bei Schäden aus der Verwendung von medizinischen Apparaten und Einrichtungen, z.B. wenn ein Patient durch einen falsch bedienten Kurzwellenapparat Verbrennungen erleidet;
  • bei Schäden aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, z.B. wenn ein älterer Patient auf einem nicht befestigtem Teppich stürzt und sich den Arm bricht;
  • bei Schäden, die Anderen durch das Personal des Versicherungsnehmers zugefügt werden, z.B. wenn die Sprechstundenhilfe den Mantel einer Patientin mit Chemikalien verätzt.
Gründe, die für den Abschluß einer Berufs-Haftpflichtversicherung für Ärzte sprechen:
  • Zunehmende Zahl der Kunstfehleransprüche
  • Ausweitung der Haftung durch die Rechtsprechung
  • Steigende Inanspruchnahme der Ärzte durch verstärkte Technisierung der Medizin, Anwendung verfeinerter und komplizierter Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.
  • Laufend steigender Schadensaufwand.

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Schützt den Versicherungsnehmer:

bei Planungs- und Bauleitungsfehlern, z.B.

  • die Lagerhausaufstockung eines größeren Werkes stürzt nach Fertigstellung ein. Ursache: unrichtige statische Berechnung des Architekturbüros.
  • der Architekt hat versäumt, das für die Dachkonstruktion bestellte Holz auf seine Brauchbarkeit zu prüfen. Das Dach muß abgerissen und neu erstellt werden.
  • mit Zustimmung des Bauingenieurs sind bei dem Wiederaufbau eines Hotels die Unterfangungsmauern in geringerer Stärke als das aufgehende Mauerwerk ausgeführt worden. Das Hotel stürzt ein. Neben der Baufirma wird auch der Architekt auf Schadenersatz in Anspruch genommen.

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Besonderen Augenmerk hat ein Betriebsinhaber auf das Umweltrisiko zu richten. Umweltschutz ist zu einem wichtigen Thema geworden. Verschärfte gesetzliche Anforderungen gehen mit wachsendem Umweltbewußtsein einher. Verfeinerte Methoden machen das Aufspüren von Verunreinigungen immer einfacher. Schäden werden bereits aufgrund dieser Tatsache vermehrt auftreten.

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haftet der Inhaber von Anlagen mit gewässerschädlichen Stoffen nach den Grundsätzen der Gefährdungshaftung, also ohne daß danach gefragt wird, ob er an dem Schaden wirklich schuld ist. Er haftet somit auch dann, wenn andere, zum Beispiel der Tankhersteller, der Installateur oder der Lieferant den Schaden verursacht haben.

Ein Liter Öl kann eine Million Liter Wasser verunreinigen.

Damit werden Schadendimensionen angedeutet, die die Größenordnung von Massenunfällen im Kfz-Bereich ohne weiteres erreichen.

Versicherbar sind Umweltschäden, die von Anlagen mit gewässerschädlichen Stoffen ausgehen und von denen der Betriebsinhaber unvorbereitet getroffen wird. Gemeint sind Ereignisse in Form von Explosionen, Brand, Pannen, Unfällen, technischem Versagen und ähnlichem, also unvorhersehbare Ereignisse.

In diesem nicht beeinflußbaren Bereich leistet die Haftpflichtversicherung ihren Beitrag zur Bewältigung von Umweltrisiken. Speziell bei der Umwelt-Haftpflichtversicherung kommt es darauf an, daß alle vorhandenen Stoffe erfaßt und versichert werden.

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