PRIVATKUNDEN   Rechtsschutzversicherung
 
Rechtsschutz-Versicherung ist heute wichtiger denn je!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Versicherter Personenkreis

 

 

 

 

 

 

 

Umfang des Versicherungsschutzes

 

In einem modernen Industriestaat sind die Gesetze und Verordnungen für den einzelnen Bürger zahlreich und kompliziert. Dieser Flut von Paragraphen steht er meist hilflos gegenüber. Es kommt nicht selten, bewußt oder unbewußt, zu Mißverständnissen oder gar zu Verstößen. Rechtliche Auseinandersetzungen sind die Folge.

Jeder möchte Recht haben und auch Recht bekommen.

Häufig ist das Recht aber auf der Seite des Stärkeren - wobei natürlich die finanzielle Stärke gemeint ist, mit der es einfach leichter ist sein Recht durchzusetzen.

Die Dienste von Anwälten, Gerichten, Zeugen und Sachverständigen im In- und Ausland kosten aber Geld.

Viel Geld, wie man in einem Streitfall sehr schnell feststellen wird. Um nicht schon in Anbetracht der Kosten auf sein Recht verzichten zu müssen, ist die Leistung einer Rechtsschutz-Versicherung unerläßlich.
Sie sorgt für Chancengleichheit auch mit finanziell stärkeren Gegnern.


Versicherungsschutz besteht für Sie als den Versicherungsnehmer (VN) und Ihre Familie, das heißt:

  • Ihr Ehegatte oder nichtehelicher Lebenspartner

  • Ihre minderjährigen und unverheirateten, volljährigen Kinder ohne Altersgrenze, letztere längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.

  • Ihre, die Ihres Ehegatten oder Ihres nichtehelichen Lebenspartners mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden, alleinstehenden Elternteile.


I. Rundum Paket für Nichtselbständige

Für den versicherten Personenkreis besteht Versicherungsschutz

  1. im privaten Bereich

  2. im beruflichen Bereich als Nichtselbständige

  3. im Verkehrsbereich
    - als Eigentümer oder Halter aller auf Sie zugelassenen oder mit Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen - auch rote Kennzeichen - versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger,
    - als Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer der genannten Fahrzeuge,
    - als Fahrer oder Insasse von fremden Fahrzeugen,
    - als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr

    Darüber hinaus sind alle berechtigten Fahrer und berechtigten Insassen der versicherten oder gemieteten Fahrzeuge versichert.

  4. Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz als Eigentümer oder Mieter einer selbstgenutzten Wohnung oder eines Einfamilienhauses (ohne Vermietung) mit dazugehöriger Garage.

II. Privat-, Berufs-, und Verkehrs-Rechtschutz

Für den versicherten Personenkreis besteht folgender Versicherungsschutz:
vgl.: Rundum-Paket: Punkt 1, 2 und 3.

III. Privat- und Berufs-Rechtschutz

Für den versicherten Personenkreis besteht folgender Versicherungsschutz:
vgl.: Rundum-Paket: Punkt 1, ( einschließlich des Versicherungsschutzes als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr ) und Punkt 2.

IV.Verkehrs-Rechtschutz für die Familie von Nichtselbständigen

Für den versicherten Personenkreis besteht folgender Versicherungsschutz:
vgl.: Rundum-Paket: Punkt 3.

V. Verkehrs-Rechtschutz für die Privatperson

Für den versicherten Personenkreis besteht folgender Versicherungsschutz:
vgl.: Rundum-Paket: Punkt 3.

VI. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz

Für den versicherten Personenkreis besteht folgender Versicherungsschutz:
vgl.: Rundum-Paket: Punkt 4.
Zusätzlich können sich diese Personen in ihrer Eigenschaft als Vermieter, Verpächter, Pächter oder Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen versichern.

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