PRIVATKUNDEN   Haftpflichtversicherung
     

 

 

Privat-Haftpflichtversicherung 

 

"Schließen Sie eine Privat-Haftpflichtversicherung ab, wenn Sie noch keine haben. Sie ist die wichtigste Police überhaupt", empfiehlt die Zeitschrift Finanztest, Ausgabe Dezember 1998.

Eine Privat-Haftpflichtversicherung braucht jeder, denn sie schützt:

Bei den Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens

  • zum Beispiel, wenn ein Radfahrer Verkehrsregeln mißachtet und dabei einen Verkehrsunfall verursacht. 
  • Den Wohnungsinhaber oder den Besitzer eines Einfamilienhauses, z.B. wenn vor dem Einfamilienhaus im Winter nicht gestreut wird und ein Passant zu Schaden kommt. 
  • Im Urlaub im In- und Ausland,z.B. wenn ein Urlauber durch ungeschicktes Hantieren mit seinem Gepäck die Filmkamera eines Mitreisenden beschädigt. 
  • Beim Sport, z.B. wenn ein Skifahrer die Pistenregeln mißachtet und mit einem anderen Skifahrer zusammenstößt.
     
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  Haus-und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung  

Schützt bei Vermietung von Haus- und Grundbesitz den Hauseigentümer vor Haftpflichtansprüchen:

  • wenn im Herbst nicht rechtzeitig feuchtes Laub auf dem Gehweg vor dem Haus entfernt wird und dadurch ein Passant ausrutscht und sich verletzt,
  • wenn bei Sturm Teile eines Blechdaches aus den verrosteten Verankerungen gerissen werden und auf ein fremdes Auto fallen,
  • wenn ein Passant seine Kleidung an einem frisch gestrichenen Gartenzaun beschmutzt, weil der Hausbesitzer versehentlich kein Hinweisschild angebracht hatte,
  • wenn der Handlauf des Treppengeländers schadhaft ist und ein Mieter sich daran die Hand verletzt,
  • wenn die Automatik der Treppenbeleuchtung zu kurz eingestellt ist und ein Besucher in der Dunkelheit stürzt.

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  Bauherren-Haftpflichtversicherung  

Schützt den Bauherrn während der Bauzeit:

Als Besitzer des Baugrundstücks und des zu errichtenden Gebäudes ist er als Grundstückseigentümer für die Verkehrssicherheit auf und vor dem Baugrundstück verantwortlich. Er kann z.B. haftpflichtig gemacht werden für Schäden, die durch unbeleuchtetes, vor dem Baugrundstück gelagertes Baumaterial entstehen.

Bei der Durchführung des gesamten Bauvorhabens hat er gewissermaßen die Schirmherrschaft. Daraus ergibt sich die Pflicht zur sorgfältigen Auswahl und Kontrolle der am Bau Beteiligten. So ist es bei Haftpflichtschäden oft schwer den Haftpflichtigen festzustellen. Hier kommt der Abwehr unberechtigter Ansprüche gegen den Bauherrn eine besondere Bedeutung zu.

Als Unternehmer von Bauarbeiten in eigener Regie ist das Haftpflichtrisiko besonders groß, denn er hat dann Pflichten eines Unternehmers wahrzunehmen. So drohen ihm z. B. bei Arbeitsunfällen Rückgriffansprüche der Sozialversicherungsträger.
 
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  Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hunde und Pferde  

Schützt den Tierhalter bei Haftpflichtansprüchen wegen:
(bitte beachten Sie auch unsere Tierversicherung)

Schäden, die durch das Tier entstehen. Wegen des unberechenbaren Tierverhaltens kommt es immer wieder zu Unfällen und Schäden, z. B. ein Briefträger wird vom Hund angefallen und erheblich verletzt oder ein Pferd bricht aus und läuft über die Straße und verursacht dadurch einen Unfall.

Der Tierhalter haftet auch ohne Verschulden (Gefährdungshaftung), wenn das Tier nicht dem Beruf oder der Erwerbstätigkeit des Halters dient.  

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  Sportboot-Haftpflichtversicherung  

Die Haftpflichtversicherung für Wassersportfahrzeuge schützt den Halter vor Haftpflichtansprüchen wegen:

  • Unvorsichtiger Fahrweise, z.B. bei einer Kollision mit einem anderen Wasserfahrzeug, einem Bootshaus oder sonstigen schwimmenden oder festen Gegenständen.
  • Fahrlässiger Verletzung oder Tötung eines Schwimmers.

Der Versicherungsschutz wird auch im Ausland geboten (Weltdeckung)!

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  Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung  

Schützt den Inhaber von Heizöltanks:

falls trotz vorgeschriebener Sicherheitsvorkehrungen,

  • durch Leckwerden des Tanks
  • durch undichte oder brechende Leitungen 
  • durch Fehler beim Befüllen
  • bei Montage-, Reparatur- und Wartungsfehler
Öl ins Grundwasser gelangt oder ins Erdreich eindringt und ölverseuchtes Erdreich ausgebaggert und abgefahren werden muß.

Der Inhaber eines Öltanks haftet für Ölschäden auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft. Auch Garantieerklärungen von Tankherstellern machen die Gewässerschaden-Haftpflicht-Versicherung nicht entbehrlich.

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Jagd-Haftpflichtversicherung

 

Schützt den Jäger bei Haftpflichtansprüchen wegen der erlaubten jagdlichen Betätigung, z.B wenn sich aus dem versehentlich nicht gesicherten Gewehr ein Schuß löst und eine andere Person getroffen wird.

Mitversichert sind in der Jagd-HV bis zu zwei anerkannte Jagdgebrauchshunde, auch außerhalb der Jagd. Voraussetzung für den gebotenen Versicherungsschutz ist, daß die Hunde nach den anerkannten Regeln als zur Jagd brauchbar oder als in jagdlicher Abrichtung befindlich gelten. 
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